02.01.2024

Landratsamt bestätigt Eingang der Genehmigungsfreistellung

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bestätigte den Eingang der Genehmigungsfreistellung.

Ein weiteres Schreiben des Landratsamtes enthielt die Aufforderung zur Antragstellung zur Erteilung einer Genehmigung nach Art. 20 Bayerisches Wassergesetz (BayWG), die nun vorbereitet wird.

Bis dato wurden von alleine von Franz Moderegger mindestens 150 Stunden aufgewendet. Unter anderem zur Vor- und Nachbereitungen zu Besprechungen und Telefonaten und für das Schreiben von Emails und zur Abstimmung mit den Beteiligten der anderen Vereine, der Gemeinde Bischofswiesen, den Planern, Handwerkern sowie dem Notar.